Aktuelles
12.08.2011
Deutschland und die Schweiz schliessen Steuerfrieden – Steuersündern droht vorerst weiterhin Tatentdeckung
Deutschland und die Schweiz haben sich zur Beendigung des Steuerstreits am 10. August 2011 auf ein Steuerabkommen verständigt, welches, vorbehaltlich der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane beider Länder, voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten wird.
Das Schweizer Bankgeheimnis bleibt, insbesondere für bestehende Kapitalvermögen, erhalten, es „schützt“ aber künftig nicht mehr vor einer Besteuerung. Denn das Abkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre in der Schweiz bestehenden Bankbeziehungen mit Wirkung für die Vergangenheit nachbesteuern, indem sie eine pauschal bemessene Steuer anonym entrichten oder alternativ hierzu gegenüber dem deutschen Fiskus ihre Konten offen legen und die Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklarieren. Mit Entrichtung der Steuer ist die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat – voraussichtlich mit Legalisierungswirkung – erfüllt.
Der Steuersatz der pauschal bemessenen Steuer wird zwischen 19 und 34% des Vermögensbestandes liegen und aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes durch die Schweizer Bankinstitute festgelegt.
Mit Inkrafttreten des Steuerabkommens werden künftige Kapitalerträge und – Gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz mit einer Abgeltungssteuer in Höhe EUR 26,375% anonym besteuert, deren Erlös die Schweiz an den deutschen Fiskus überweist.
Der vollständige Text des Abkommens wird voraussichtlich erst nach Unterzeichnung durch die beiden Regierungen veröffentlicht werden. Das Steuerabkommen sieht dem Vernehmen nach auch eine Regelung zur Problematik des Kaufs von Steuerdaten–CDs sowie eine Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern vor.
Bis zum Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz wird auch weiterhin mit einem florierenden Handel von Steuerdaten–CDs zu rechnen sein, zumal das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Ankauf von Steuer-CDs rechtens ist und den Daten auch bei rechtswidrigen Datenklau des Verkäufers kein Verwertungsverbot entgegensteht. Nahezu zeitgleich mit der Beendigung des Steuerstreits mit der Schweiz ist jedenfalls der Ankauf einer weiteren Steuerdaten-CD bekannt geworden. Die Auswertung dieser CD, auf der angeblich die Daten von Tausenden deutschen Bankkunden einer großen Schweizer Bank enthalten sein sollen, soll bereits weit fortgeschritten sein und konzertierte Durchsuchungsaktionen bei den Verdächtigen unmittelbar bevorstehen.
Steuersünder sind vor diesem Hintergrund gut beraten, nicht das Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz abzuwarten, sondern vielmehr vorher im Wege der strafbefreienden Selbstanzeige den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu suchen. Wegen der verschärften Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige sollte hierzu unbedingt steueranwaltlicher Rechtsrat eingeholt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Steueranwälte Dr. Ulrich Koops, Hubertus von der Recke, Jens Scharfenberg, Dr. Tobias Möhrle oder Felix Gerber.
18.04.2011
7. Norddeutscher Unternehmertag
MDS MÖHRLE auf dem 7. Norddeutschen Unternehmertag am 31. Mai 2011.
Der Norddeutsche Unternehmertag hat sich in den letzten Jahren als eine der zentralen Unternehmerveranstaltungen in Norddeutschland etabliert und präsentiert sich dieses Jahr in neuem Format. Um den Bedürfnissen der Kernzielgruppe weiter gerecht zu werden, wird die Veranstaltung komprimiert in Form einer Halbtageskonferenz mit anschließendem Abendempfang stattfinden.
Der Kongress führt mittelständische Unternehmer sowie deren leitende Angestellte mit Vertretern von Banken, Eigenkapitalinvestoren, Unternehmensberatungen und Wirtschaftskanzleien zusammen, um neue Partnerschaften zu generieren und Hilfestellung bei der Beantwortung der anstehenden Fragen zu geben.
In insgesamt 12 Foren werden Informationen zu den Themen Finanzierung, Kommunikation und Personal im Unternehmen geboten.
Die Veranstaltung wird ausgerichtet von der
Convent Kongresse GmbH. Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie
hier.
28.02.2011
5. Familienunternehmertag Hamburg
MDS MÖHRLE auf dem „5. Familienunternehmertag Hamburg“ am
28. Februar 2011.
Wie auch bereits in den Vorjahren, so beteiligt sich MDS MÖHRLE auch dieses Jahr wieder im Rahmen des Familienunternehmertages an den aktuellen Diskussionen der Wirtschaft. Der 5. Familienunternehmertag Hamburg soll Antworten auf aktuelle und strategische Fragestellungen geben und neue Partnerschaften generieren.
Die Veranstaltung wird ausgerichtet von
Convent Kongresse GmbH mit Unterstützung der
Handelskammer Hamburg.
Der Eintritt ist exklusiv für Unternehmer kostenlos. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Informationen hierzu sowie zum Programm und Ablaufplan finden Sie
hier.