Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Der Regelung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge wird oft nur eine untergeordnete Rolle beigemessen, die der materiellen und ideellen Bedeutung nicht annähernd entspricht. Die einzige Alternative zu einer eigenbestimmten Nachfolgeplanung besteht in der Nachlassregulierung im Wege der gesetzlichen Regelungen des Erbrechtes. Diese Vorschriften sind die „Ultima Ratio“ der Vermögensüberleitung und Vermögensnachfolge. Sie enthalten schematische Anweisungen, die in der Regel weder den Interessen der beteiligten Personen, den besonderen Lebenssituationen noch dem Gedanken der Vermögenserhaltung gerecht werden.

Hemmschwellen bei der Planung der Unternehmensnachfolge

Für viele Unternehmer ist die Nachfolgeplanung ein Tabu-Thema. Es besteht ein emotionaler Widerwillen, sich mit den Folgen des eigenen Todes, dem eigenen Testament, sprich der Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen. Diese Hemmschwelle vergrößert sich noch bei Fragen der Unternehmensnachfolge.

Zum einen bereitet es Schwierigkeiten, die eigenen Kinder hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Unternehmensnachfolge richtig zu beurteilen, zum anderen besteht eine Scheu davor, die Kinder, die nicht für die Unternehmensnachfolge vorgesehen sind, in der Erbberechtigung und im Testament zu beschränken. Auch wenn die Entscheidungen zur Nachfolgeplanung getroffen wurden und die Unternehmensübernahme vorbereitet ist, fehlt es schließlich häufig an der Bereitschaft, wichtige Entscheidungen aus der Hand zu geben.

Vor dem Hintergrund der hohen Zahl der bevorstehenden Erbfälle sowie einem zu übertragenden Vermögen von ca. 200 Milliarden Euro pro Jahr wird die generelle Bedeutung einer Nachfolgeplanung der Vermögensnachfolge deutlich. Denn trotz dieser Summe verfügt nur knapp jeder vierte Bundesbürger über ein Testament.

Nachfolgeplanung – Welche Strategie passt zu welchem Fall?

Nachfolgeplanung bedeutet die Entwicklung einer Strategie für die Übertragung des eigenen Vermögens unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Personen und der Eigenarten des Vermögens unter weitestgehendem Erhalt des Vermögens.

Die Nachfolgeplanung beschränkt sich aber nicht nur auf eine familiäre Unternehmensnachfolge. Eine Unternehmensübernahme innerhalb der Familie durch die nachfolgende Generation oder Verwandte ist nur eine Option, ebenso wird oftmals die Unternehmensübernahme durch Mitarbeiter oder durch Führungskräfte anvisiert.

Auch ein Unternehmensverkauf an einen externen Interessenten ist denkbar. Für einen Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf bieten wir eine gründliche Analyse der Marktsituation, eine wirtschaftliche Berechnung und Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie eine Gesamtprüfung aller eingegangenen Verträge.

Neben Unternehmensübernahme oder Unternehmensverkauf gibt es die Option der Unternehmensbeteiligung. Unter Unternehmensbeteiligung wird sowohl der teilweise Verkauf an eine Beteiligungsgesellschaft, wie auch der Verkauf an einen strategischen Partner verstanden, der an Teilaspekten des Unternehmens interessiert ist. Ob Unternehmensbeteiligung, Unternehmensverkauf oder Unternehmensübernahme – wer sich rechtzeitig um eine Strategie zur Entwicklung eines Nachlassplans kümmert, ist auf der sicheren Seite.

Neues Gesetz betrifft die Steuer bei der Unternehmensnachfolge

Von besonderer Bedeutung für die Vermögensnachfolge und die Unternehmensnachfolge sind die steuerlichen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform in Kraft getreten, das bedeutende Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge hat.

Dieses Gesetz betrifft die Unternehmensnachfolge insofern, da es zum wesentlichen Inhalt eine veränderte Bewertung von zu übertragenden Vermögen mit dem gemeinen Wert hat. Dies führt insbesondere bei Unternehmensvermögen zu teilweise deutlich höheren Werten als bisher. Zwar sind erhebliche Bewertungsabschläge auf Unternehmensvermögen vorgesehen; allerdings sind hierbei die verschärften Anforderungen der Unternehmensfortführung zu erfüllen.

Dies erfordert vom Berater eine intensive Diskussion mit seinem Mandanten über die möglichen Szenarien der Unternehmensnachfolge bzw. der Unternehmensfortführung. Die Rolle des beratenden Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Rechtsanwalts wird sich bei der Vermögensnachfolge deshalb oftmals nicht nur auf rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte beschränken, sondern auch auf eine sehr persönliche Beratung ausweiten.

Dienstleistungen zur Vorbereitung der Nachfolgeplanung

Wir bieten fachübergreifende Dienstleistungen bei der Entwicklung der richtigen Strategie für Ihre individuelle Vermögensnachfolge bzw. Unternehmensnachfolge an. Mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater unseres Hauses erarbeiten wir mit Ihnen eine geeignete Strategie, führen eine Berechnung der Vermögenswerte durch, prüfen die steuerrechtlichen Konsequenzen und sorgen dafür, dass in Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung nichts dem Zufall überlassen bleibt.