Steuerstrafrecht

Frühzeitige Beratung als Schutz vor strafrechtlicher Auseinandersetzungen

Viele Unternehmer unterschätzen bei Wahrnehmung ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen, wie schnell sie in unliebsamen Kontakt mit dem Steuerstrafrecht kommen können. Gerade hastige und unüberlegte Entscheidungen haben oft strafrechtliche Folgen. Die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann schon als Verstoß gegen das Steuergesetz und somit als Steuerhinterziehung bewertet werden.

Die effektive Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren sowie im Vorfeld bei Nachmeldungen und Selbstanzeigen erfordert fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerstrafrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über solides Wissen und Erfahrung im Strafrecht und im Steuerrecht. Von einem Fachanwalt für das Steuerrecht ist darüber hinaus sowohl Durchsetzungskraft als auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten gefordert.

Eine frühzeitige Beratung in den Bereichen Steuergestaltung und Steuerdeklaration, aber auch bei notwendigen Nachmeldungen oder Selbstanzeigen kann strafrechtliche Auseinandersetzungen und damit regelmäßig den unangenehmen Kontakt mit der Steuerfahndung verhindern. Im Falle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens werden Sie von einem Fachanwalt umfassend beraten und vertreten.

In guten Händen in Sachen Steuerstrafrecht

Unser Partner und Rechtsanwalt in Sachen Steuerstrafrecht Dr. Ulrich Koops ist sowohl Fachanwalt für Steuerrecht als auch Steuerberater. Gerade das komplizierte Steuerstrafrecht erfordert eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und als Steuerberater. Dr. Ullrich Koops hat langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung von Steuerstrafverfahren aller Größenordnungen. Wissenschaftlich ausgewiesen ist er als Vortragsreferent und durch Fachveröffentlichungen beim Deutschen Steuerberaterverband, der DATEV und des Verlages Dr. Otto Schmidt.

Neben dem Steuerstrafrecht ist das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Ulrich Koops. Sie sind damit in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie der Beratung bei der Testamentsgestaltung, der Durchführung von Testamentsvollstreckungen sowie der Vertretung in allen erbrechtlichen Streitigkeiten in allerbesten Händen.

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