Unser Transparenzbericht 2009
Tranzparenzbericht 2009
Das Berufsaufsichtsreformgesetz - das Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüfung - hat zu zahlreichen Änderungen geführt. Dazu gehört auch die Einfügung von § 55 c WPO (Wirtschaftsprüferordnung), die Einführung sog. Transparenzberichte.
Danach sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 319 a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In den Transparenzbericht sind bestimmte Ausführungen zur Rechtsform, zu Eigentumsverhältnissen und zur internen Organisation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufzunehmen.
Als Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen kommt MDS MÖHRLE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dieser Verpflichtung gerne nach und erstattet den nachfolgenden Transparenzbericht. Er dokumentiert unsere Anforderungen an die von uns durchgeführten Abschlussprüfungen und verdeutlicht, dass wir unsere Tätigkeit und unsere Organisation jederzeit den gestiegenen Anforderungen an den Berufsstand anpassen.