Arbeitsrecht
Fundierte juristische Beratung im Arbeitsrecht
Gerade im Arbeitsrecht muss Beratung nicht nur juristisch fundiert sein. Vielmehr sind praktisches Know-how, Branchenkenntnisse und Verhandlungsgespür ebenso bedeutsam wie profunde Rechtskenntnisse. MDS MÖHRLE & PARTNER berät Mandanten nicht nur über die geltende Rechtslage, sondern entwickelt zusammen mit ihnen Lösungen für ihre praktischen Probleme in allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Als Ansprechpartner steht Ihnen gern
Rechtsanwalt Dr. Volker Vogt, LL.M. zur Verfügung.
Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind:
Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Vertragsgestaltung für Unternehmen und Führungskräfte
- Strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen
- Prozessuale Durchsetzung und Konfliktmanagement
Arbeitsrecht in der Krise
- Taktische Gestaltung und Beratung bei Personalabbau, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen
- Beratung bei der Planung zur Einführung von Kurzarbeit
- Insolvenzarbeitsrechtliche Beratung
M&A-Transaktionen und Outsourcing
- Prüfung und Durchführung transaktionsbedingter Betriebsübergänge und Betriebsänderungen
- Begleitung in allen Phasen einer Transaktion (inkl. Due Diligence)
- Neugestaltung vertraglicher Verhältnisse
Umstrukturierung und Betriebsänderungen
- Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat und mit den Behörden
- Machbarkeitsstudien und gutachterliche Beurteilungen
- Individualrechtliche Umsetzung
- Arbeitsgerichtliche Vertretung
Gestaltung von zeitgemäßen Vergütungssystemen
- Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung und Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern
- Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen
- Incentivepläne und ähnliche Beteiligungs- und Versorgungsmodelle
Kollektives Arbeitsrecht
- Strategische Beratung bei der Wahl des richtigen Unternehmensmodells unter betriebsverfassungsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen und tarifvertraglichen Aspekten
- Beratung in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts
- Beratung bei Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten