Internationales Steuerrecht – Aufbruch in die globalen Märkte

Internationales Steuerrecht befasst sich mit grenzüberschreitenden Fragen der Besteuerung von Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und mit der Gesamtheit der steuerlichen Vorschriften des deutschen Steuerrechts, die sich auf im Ausland lebende Personen oder auf die von Inländern im Ausland verwirklichten Sachverhalte beziehen. Ohne internationales Steuerrecht wären viele Fragen bezüglich der Besteuerung von Einkünften im Inland und im Ausland oder von In- und Outbound-Investitionen ungeklärt. Welcher Staat in diesen Fällen ein Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, wird von dem Teilgebiet des Steuerrechts behandelt, welches als Internationales Steuerrecht bezeichnet wird.

Zur Feststellung der Besteuerungsrechte werden die völkerrechtlichen Vereinbarungen der Doppelsteuerabkommen (DBA) angewendet, die staatenspezifisch im jeweiligen Fall die Besteuerungsrechte und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung regeln. Das Internationale Steuerrecht kommt beispielsweise beim Erwerb eines Unternehmens im Ausland oder beim Ankauf einer inländischen Firma durch Unternehmer aus dem Ausland zur Geltung.

Steuer weltweit – eine Frage der guten Beratung

Auf dem Weg in die globalen Märkte stehen unsere Steuerberater mit unseren Partnern in allen Fragen hinsichtlich des Fachgebiets „Internationales Steuerrecht“ zur Verfügung. Dabei schaffen unsere Fachberater optimale steuerliche Strukturen für Investitionen im Ausland und beraten Sie in allen Fragen von „Ausland und Steuer“. Dies beginnt bei der Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten und bei der Beratung zur Rechtsformwahl im In- und Ausland und führt über die Begleitung von Unternehmenserwerben im Ausland bis zur Vertretung bei fremdsprachigen Verhandlungen. Den gleichen Service können selbstredend ausländische Investoren von uns erwarten, die in Deutschland Erwerbe tätigen wollen oder es schon getan haben.

Neben allen Fragen der Doppelbesteuerung der Einkünfte gehört auch die Beratung zur Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in das Ressort „Internationales Steuerrecht“. Auch für natürliche Personen stehen unsere Steuerberater und Fachberater bei Fragen zur Wohnsitznahme im Ausland, zum Zuzug ins Inland, zum Erwerb von Renditeobjekten im Ausland bis zu grenzüberschreitenden Schenkungs- und Erbschaftsregelungen stets gerne zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen im Detail

Strukturierung von Investitionen im Ausland

  • Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Due Diligence der steuerlichen Verhältnisse
  • Mitwirkung und Begleitung bei Unternehmenserwerben im Ausland (z. B. Share Deal versus Asset Deal)
  • Rechtsformwahl im Ausland und Inland
  • Steuerfragen bei Arbeitnehmerentsendungen
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen einschließlich ihrer Dokumentation
  • Beratung zu Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

Mitwirkung bei Investitionen von Ausländern in Deutschland

  • Rechtsformwahl für geplante Investitionen
  • Information und Hilfestellung zu den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Investitionsmodellen

Beratung bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte

  • Registrierung in Deutschland
  • Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren in Deutschland und im Ausland

Steuerfragen bezüglich natürlicher Personen und Spezialbereiche

  • Beratung bei Wohnsitznahme im Ausland oder Zuzug ins Inland
  • Beratung beim Erwerb von Renditeobjekten im Ausland
  • Mitwirkung bei grenzüberschreitenden Schenkungen/Erbschaften
  • Klärung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Abzugssteuern für ausländische Privatpersonen und Unternehmen
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